Laut Bund kennt die Schweiz schon heute eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt, welches auch Tiere der Landwirtschaft umfasst. Ausserdem werden gemäss Schweizer Verfassung Betriebe seit über 25 Jahren finanziell unterstützt, wenn sie «naturnah, umwelt- und tierfreundlich» produzieren, was bereits dazu geführt hat, dass immer mehr landwirtschaftliche Tiere in tierfreundlichen Ställen gehalten und ihnen Weidezugang gewährt wird. Während 2010 z.B. erst ca. 45 Prozent der Nutztiere in besonders tierfreundlichen Ställen untergebracht waren, waren es zehn Jahre später schon über 60 Prozent. Grundsätzlich ist eine Voraussetzung für staatliche Direktzahlungen (auch “Subventionen” genannt) an Landwirtschaftsbetriebe die Einhaltung des Tierschutzrechts.
Zudem ist die Missachtung der Tierwürde im breiten Sinne (z.B. Misshandlung oder Vernachlässigung) schon heute verboten und streng reguliert. Ein Tier, so das Gesetz, gehört unabhängig von der Betriebsgrösse als Individuum geschützt. Auch die maximale Anzahl Tiere pro Betrieb ist vorgeschrieben, was jedoch primär dem Umwelt- und nicht dem Tierschutzgedanken geschuldet ist. Dennoch gibt es Stimmen, die sagen, dass diese Regelungen nicht weit genug gingen – als Folge dessen wurde die Massentierhaltungsinitiative lanciert und eingereicht.