Heute gilt in der Schweiz die erweiterte Zustimmungslösung. Sie richtet sich nach dem Grundsatz: Die Organe dürfen einer verstorbenen Person nur dann entnommen werden, wenn sie zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Wenn die verstorbene Person ihren Willen nirgends festgehalten hat – im Organspenderegister von Swisstransplant, auf einer Spendekarte oder in einer Patientenverfügung – müssen die Angehörigen entscheiden. Sie sollen den mutmasslichen Willen der Verstorbenen berücksichtigen. Das ist jedoch nicht einfach, weil sie den Willen in der Mehrheit der Fälle nicht kennen. Meist entscheiden sich die Angehörigen in dieser Extremsituation, wo sie mit dem Tod eines nahestehenden Menschen konfrontiert sind und noch einen schwierigen Entscheid fällen müssen, gegen eine Organspende.
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