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3. März 2021

Geimpft vs. nicht geimpft: Entscheidungsgrundlage für Bevorzugungen?

Der Bundesrat hat vor einer Woche den Lockerungsfahrplan aus den bisherigen Coronamassnahmen bekannt gegeben. Seit Montag sind Museen, Zoos und nicht zuletzt alle Läden wieder geöffnet; die Gastrobetriebe bleiben jedoch nach wie vor geschlossen. Bevor die Entscheidung an der bundesrätlichen Medienkonferenz verkündet wurde, fanden sich in der Gastrobranche vereinzelte Stimmen, die eine Öffnung für bereits Geimpfte zum Thema machten. Sind Impfprivilegien, wie sie beispielsweise in Israel bereits eingeführt wurden, in der Schweiz denkbar?

Erstellt von Manuel Bucher