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4. August 2021

Unschuldig unter Dopingverdacht?

Gleich zwei Schweizer Athleten sind von den Olympischen Sommerspielen in Tokio ausgeschlossen, weil sie unter Dopingverdacht stehen. Nun zeigen neue Recherchen der ARD, wie leicht Dopingproben sabotiert werden können. Dies ist besonders brisant, weil im Doping nicht die Unschuldsvermutung gilt. Stattdessen müssen Athlet:innen ihre Unschuld aktiv beweisen. Discuss it fragt: Widerspricht dies nicht einem rechtsstaatlichen Grundsatz?

Erstellt von Ann-Kathrin Amstutz