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15. September 2020

Mehr Steuerabzug für Eltern?

«Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer» lautet der relativ technische Titel der fünften Vorlage, die Ende September vor die Stimmbevölkerung kommt. Dabei geht es um die Frage, ob Eltern künftig höhere Steuerabzüge für ihre Kinder und deren Betreuung vornehmen dürfen. Philipp Kutter vom Komitee «JA zur Erhöhung der Kinderabzüge» und Flavien Gousset vom Referendumskomitee «Nein zum Kinderabzug-Bschiss!» stellen ihre Argumente vor.

Kinder sind teuer. Rund 1’000 Franken pro Monat kostet ein Einzelkind seine Eltern gemäss Bundesamt für Statistik, jedes weitere Kind dann ein bisschen weniger. Damit bei Familien in der Schweiz dadurch kein allzu grosser finanzieller Nachteil gegenüber kinderlosen Paaren und Singles entsteht, gibt es verschiedene Massnahmen, die die Eltern kompensieren sollen. So erhalten sie jährlich pro Kind mindestens 2’400 Franken Kinderzulagen (das sind Gelder, die Eltern als Unterstützung für ihre Kinder vom Staat erhalten) und können ihre Kinder sowie deren Betreuung von den Steuern abziehen. Discuss it erklärt, wie diese Steuerabzüge funktionieren, was daran geändert werden soll und welche Argumente für und gegen das Referendum sprechen.

Wie funktionieren Steuerabzüge eigentlich?

Wer in der Schweiz lebt, profitiert von einem ausgebauten Strassennetz, von öffentlichen Schulen und von sauberen Städten. Diese Dinge sind aber nicht gratis und um sie finanzieren zu können, muss jede volljährige Person, die in der Schweiz wohnt oder länger als 30 Tage hier arbeitet, Steuern bezahlen. Die Steuern werden dabei sowohl an den Bund als auch an die Kantone und Gemeinden entrichtet und sind abhängig vom Einkommen und Vermögen, das jemand hat, aber auch davon, an welchem Ort jemand wohnt.

Die direkte Bundessteuer, um die es in der Vorlage geht, misst sich daran, wie viel eine Person im letzten Jahr verdient hat. Ab einem steuerbaren Jahreseinkommen (also das Einkommen, das nach allen allgemeinen und persönlichen Abzügen übrig bleibt und somit besteuert wird) von rund 18’000 Franken für Alleinstehende und etwa 31’000 Franken für Paare muss in der Schweiz die direkte Bundessteuer bezahlt werden. Welcher Prozentsatz vom Einkommen abgegeben werden muss, ist ebenfalls abhängig von der Höhe des Einkommens, maximal sind es aber 13%. Mit diesen Steuersätzen bezahlen im Moment rund 60% der Familien in der Schweiz direkte Bundessteuern, bei den restlichen 40% ist ihr steuerbares Einkommen nach den Steuerabzügen, die sie bereits heute geltend machen können, zu tief, um die direkte Bundessteuer zahlen zu müssen.

Doch was sind Steuerabzüge überhaupt? Da nicht alle Menschen mit ihren Einkommen dasselbe finanzieren müssen, gibt es als Ausgleichsmechanismus diese sogenannten Steuerabzüge. So können Kosten für einen langen Arbeitsweg, Versicherungen, Spenden oder eben auch Kinder und ihre Betreuung von den Steuern abgezogen werden. Das bedeutet, dass das steuerbare Einkommen verringert wird und somit ein kleinerer Steuerbetrag fällig ist. Pro Kind, das minderjährig oder noch in Ausbildung ist, können von den Eltern bei der direkten Bundessteuer aktuell 6’500 Franken vom Brutto-Jahreseinkommen abgezogen werden. Wird ein bis zu 14 Jahre altes Kind ausserdem fremdbetreut, beispielsweise in der Kita, können weiter maximal 10’100 Franken abgezogen werden.

Die Vorlage im Detail

Nach der Geburt eines Kindes verringern die Eltern, zumeist die Mütter, ihre Berufstätigkeit. Damit sie aber trotz Kindern weiterhin arbeiten können, gibt es die Möglichkeit, den Nachwuchs tagsüber fremdbetreuen zu lassen. Diese Fremdbetreuung ist aber in den meisten Fällen relativ teuer, sodass es sich für die Familien nicht immer lohnt, die Berufstätigkeit zu erhöhen und die Kinder in Kitas zu geben. Vom zusätzlichen Einkommen bleibt nach Abzug der Kosten für die Fremdbetreuung und der höheren Steuern oftmals nicht mehr viel übrig.

Aus diesem Grund kann ein Teil der Kosten für die Fremdbetreuung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Aktuell sind das 10’100 Franken pro Jahr und Kind, was etwa zwei Tagen Kita pro Woche entspricht. Bundesrat und Parlament möchten diesen Maximalbetrag, der abgezogen werden kann, nun auf 25’000 Franken pro Jahr erhöhen. So erhoffen sie sich, dass sich die Berufstätigkeit für Eltern stärker lohnt und sie vermehrt in den Arbeitsmarkt zurückkehren. Die Steuerausfälle, die dadurch entstehen würden, belaufen sich auf rund 10 Millionen Franken.

Das Parlament hat ausserdem beschlossen, dass auch der allgemeine Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer erhöht werden soll, nämlich von 6’500 Franken auf 10’000 Franken. Pro Kind, das eine Familie hat, soll das steuerbare Einkommen also neu um weitere 3’500 Franken reduziert werden können, sodass die Familien weniger Steuern bezahlen müssen und finanziell entlastet werden. Damit würden Bund und Kantonen gemäss Berechnungen vor der Coronakrise jährlich insgesamt etwa 370 Millionen Franken an Steuereinnahmen verloren gehen.

Warum das Referendum ergriffen wurde

Gegen diese Änderung des Bundesgesetzes wurde von den Komitees «Nein zum Kinderabzug-Bschiss!» bestehend aus der SP sowie «Nein zur 370-Millionen-Mogelpackung» bestehen aus verschiedenen Politikerinnen und Politikern anderer, zumeist liberaler Parteien wie der FDP oder der GLP das Referendum ergriffen. Sie argumentieren, dass diese Massnahme den falschen Personen zugute kommt, da nur diejenigen profitieren, die überhaupt direkte Bundessteuern bezahlen müssen. «Knapp die Hälfte aller Familien in der Schweiz verdient gar nicht genug, um die direkte Bundessteuer bezahlen zu müssen. Der Abzug kommt also äusserst einseitig nur den reichen Familien zugute», so Flavien Gousset vom Komitee «Nein zum Kinderabzug-Bschiss!».

Weiter argumentieren die Komitees, dass die armen Familien nicht nur gar nicht von dieser Vorlage profitieren, sondern dass sie auch unter den 370 Millionen Franken Steuereinbussen leiden würden. Flavien Gousset erklärt: «Das ist Geld, das dann beispielsweise bei den Prämienverbilligungen weggekürzt wird oder fehlt, wenn in Bildung, ÖV, Umweltschutz oder die Gleichstellungspolitik investiert werden soll.» Die Vorlage verfehle also ihr Ziel, die Berufstätigkeit der Eltern zu erhöhen, und begünstige lediglich Familien mit hohen Einkommen, während Eltern mit geringerem Verdienst nicht davon profitieren können. 

Argumente für die Vorlage

Philipp Kutter, Mitglied des Komitees «JA zur Erhöhung der Kinderabzüge», befürwortet die Vorlage, denn er findet, dass damit alle Familien, egal ob mit oder ohne Fremdbetreuung, gleichermassen von höheren Abzügen profitieren können: «Ich setze mich überzeugt für ein Ja ein, denn so können wir die Familien stärken, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und mehr inländische Fachkräfte in den Arbeitsmarkt zurückbringen.»

Kinder verursachen hohe Kosten, beispielsweise durch Miete, Krankenkassenprämien oder Kitas, denen durch die Erhöhung des Kinderabzugs Rechnung getragen werden sollen. Ausserdem sollen durch den höheren Abzug von Drittbetreuungskosten mehr Eltern zurück in den Arbeitsmarkt finden, wodurch der Fachkräftemangel in der Schweiz gemildert werden könne.

Zuletzt argumentieren die Befürwortenden der Vorlage, dass diese Massnahmen keineswegs nur den reichen Familien zugutekomme. Rund 60% aller Familien in der Schweiz bezahlen direkte Bundessteuern und somit würden bei Annahme der Vorlage die Steuern von mehr als der Hälfte aller Familien in der Schweiz gesenkt werden. «Tatsache ist, es profitieren 900’000 Familien von dieser Vorlage und das sind nicht alles Reiche», so Philipp Kutter.

Du entscheidest

Nun ist es an dir, zu entscheiden, ob das Referendum angenommen wird oder nicht. Geh am 27. September an die Urne und informier dich auf unserem Blog und mithilfe unserer Videos auch über die anderen Vorlagen!

Alle Aussagen der in diesem Artikel vorkommenden Personen findest du im Video über diesem Beitrag.



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Erstellt von Alina Zumbrunn