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13. April 2021

«Ehe für alle» inklusive Samenspende für weibliche Paare kommt zur Volksabstimmung

Nach jahrelangem Ringen wurde das Gesetz zur «Ehe für alle» im letzten Dezember vom Parlament verabschiedet. Doch nicht alle sind damit einverstanden: Ein überparteiliches Komitee, hauptsächlich getragen von SVP und EDU, hat erfolgreich das Referendum ergriffen. Streitpunkte sind vor allem die Definition der Ehe und der Zugang zur Samenspende für lesbische Paare.

Noch vor wenigen Wochen schien es zweifelhaft, dass die Gegner_innen der «Ehe für alle» genügend Unterschriften für ein Referendum zusammenbringen würden. Wie die NZZ Ende Februar berichtete, startete das überparteiliche Komitee gegen die «Ehe für alle» damals einen «dringenden Aufruf». Über die Hälfte der Unterschriften würden noch fehlen, man sei auf jede Stimme angewiesen, so das Komitee. Wie sich nun zeigt, hat der verzweifelte Appell gefruchtet: Am Montag reichte das Komitee, hauptsächlich bestehend aus Mitgliedern der SVP und EDU sowie einzelnen Mitte-Politiker_innen, gut 59’000 Unterschriften bei der Bundesverwaltung ein.

Abstimmung wohl im Herbst 2021

Damit ist so gut wie klar, dass das Gesetz über die «Ehe für alle» nun doch vor die Stimmbevölkerung kommt. Wäre das Referendum im Sande verlaufen, hätten gleichgeschlechtliche Paare ab dem 1. Januar 2022 heiraten dürfen. Mit der Volksabstimmung, die voraussichtlich im Herbst 2021 abgehalten wird, dürfte sich dieser Termin auch bei einer Annahme um sechs bis zwölf Monate nach hinten verschieben.

Es wäre eine weitere Verzögerung auf dem langen Weg zur Einführung der «Ehe für alle»: Im Jahre 2013 reichte die grünliberale Nationalrätin Kathrin Bertschy eine parlamentarische Initiative ein, die gleiche Rechte für Paare aller sexueller Orientierungen forderte. Schon damals war die gleichgeschlechtliche Ehe in über einem Dutzend vorwiegend europäischer Länder eingeführt worden, darunter auch in traditionell katholischen Ländern wie Spanien und Portugal. Bertschy schlug vor, den Begriff der «Ehe» in der Verfassung durch den umfassenderen Begriff der «Lebensgemeinschaft» zu ersetzen. Dadurch sollten gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaften wie die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat mit den gleichen Rechten und Pflichten einhergehen wie die Ehe. Das hätte nicht nur bedeutet, dass gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürften, sondern auch, dass die eingetragene Partnerschaft ungleichgeschlechtlichen Paaren offengestanden wäre. Eine Übersicht über die Unterschiede zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe findest du hier.

Braucht es eine Verfassungsänderung oder nicht?

Bertschys Grundidee wurde im Laufe der Jahre weiterentwickelt. So ist das nun vorliegende Gesetz entstanden, das im Dezember 2020 vom Parlament verabschiedet wurde und hinter dem auch der Bundesrat steht. Damit soll es künftig nicht mehr möglich sein, eingetragene Partnerschaften neu einzugehen. Die gleichgeschlechtlichen Paare, die schon in einer solchen sind, dürfen das auch bleiben. Aber eingetragene Partnerschaften könnten nicht mehr neu abgeschlossen werden.

So weit, so gut. Die Vorlage, über die wir abstimmen werden, enthält zusätzlich inhaltliche und formale Änderungen, die viel umstrittener sind. Der erste Streitpunkt ist, dass die «Ehe für alle» statt mit einer Verfassungsänderung nun mit einer blossen Gesetzesänderung umgesetzt werden soll. An diesem Punkt störten sich nicht nur Gegner_innen, sondern auch einige Befürworter_innen der gleichgeschlechtlichen Ehe: Sie halten es für verfassungswidrig, die «Ehe für alle» ohne Verfassungsänderung einzuführen (siehe hier und hier). Denn über Verfassungsänderungen muss zwingend eine Volksabstimmung stattfinden, über Gesetzesänderungen nur dann, wenn das Referendum ergriffen wird – so, wie es in diesem Fall geschehen ist. Im Parlament unterstützten eine Mehrheit der Mitte-Fraktion und die SVP den Verfassungsweg.

Gesellschaftliche Realität versus traditionelle Vorstellung

Der zweite grosse Streitpunkt betrifft die Definition der Ehe. Für die Befürworter_innen ist klar, dass die Ehe und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten allen Menschen offenstehen sollen. Die gesellschaftliche Realität entspreche schon lange nicht mehr dem heteronormativen Bild einer Familie mit Mutter, Vater und Kindern. Somit sei auch die Einführung der «Ehe für alle» längst überfällig. Laut einer repräsentativen Studie der Schwulenorganisation Pink Cross von 2020 würden 82% der Schweizer Bevölkerung der «Ehe für alle» denn auch zustimmen.

Die Gegner_innen des Gesetzes stellen sich dagegen auf den Standpunkt, die Ehe sei von Anfang an als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert gewesen. Eine Neudefinition oder Erweiterung des Begriffs würde einen «Eckpfeiler der gesellschaftlichen Stabilität» gefährden. Weiter heisst es aus den Reihen des Referendumskomitees, dass nur aus der Verbindung zwischen Mann und Frau auf natürliche Weise Kinder entstünden. Deswegen sei die Ehe als «natürliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» zu schützen.

 Infobox

«Ehe für alle» betrifft nicht nur schwule und lesbische Paare

Bei der «Ehe für alle» geht es um die ganze LGBTQ*-Community. LGBTQ* ist eine Abkürzung aus dem Englischen für Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender und Queer, also Personen, die lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender und/oder queer sind. Eine klare Definition darüber, wer genau unter diese Begriffe fällt, ist schwierig. Deswegen ist auch der Anteil dieser Gruppen in der Bevölkerung schwer abzuschätzen. Laut Fachleuten beträgt der Anteil homo- oder bisexueller Menschen in der Schweiz drei bis zehn Prozent. (Quelle: feel-ok.ch)

Samenspende ja, Leihmutterschaft nein

Und das führt sogleich zum dritten Streitpunkt: Im vorliegenden Gesetz ist auch ein Passus enthalten, der weiblichen Paaren den Zugang zur Samenspende ermöglichen würde. Damit könnten sie auf relativ unkomplizierte Art und Weise Kinder bekommen. Da die Samenspende in mehreren europäischen Ländern legal ist, reisten lesbische Paare aus der Schweiz mit Kinderwunsch bisher ins Ausland, um eine Samenspende zu erhalten. Mit dem neuen Gesetz würde dies obsolet. Es ist ein wichtiges Argument der Befürworter_innen, dass sich kein Paar mit starkem Kinderwunsch wegen einer Reise ins Ausland von einer Samenspende würde abhalten lassen.

Die Frage der Legalisierung der Samenspende ist in verschiedener Hinsicht umstritten. Zum einen, und da sind sich Befürworter_innen und Gegner_innen der Vorlage einig, ist es nicht konsequent, weiblichen Paaren das Kinderkriegen zu ermöglichen, nicht aber männlichen Paaren. Denn damit drückt sich das Parlament um eine Entscheidung in Bezug auf die viel mehr debattierte Leihmutterschaft. Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau das Kind aus (meist ist einer der Partner auch der biologische Vater) und erklärt sich einverstanden, das Kind nach der Geburt abzugeben und vom männlichen Paar adoptieren zu lassen. Die Leihmutterschaft ist bisher nur in wenigen Staaten erlaubt, darunter die Ukraine, Russland, Indien und einige Bundesstaaten der USA.

Kindeswohl hat oberste Priorität

Zum anderen fürchten auch manche Befürworter_innen der «Ehe für alle», dass die Gesetzesvorlage mit der Samenspende überladen wäre und sich dies in einer Volksabstimmung negativ auswirken würde. Auch der Bundesrat fand, es seien auch bei der Samenspende noch viele rechtliche Fragen ungeklärt – etwa hinsichtlich des «Rechts auf Überprüfung der Abstammung» des Kindes oder allfälligen Ansprüchen des biologischen Vaters. Dass das Kindswohl oberste Priorität haben muss, wird von allen Seiten betont. Während die Gegner_innen des Gesetzes finden, das Kindeswohl bleibe bei der aktuellen Vorlage auf der Strecke, argumentieren die Befürworter_innen, dass das Geschlecht der Elternteile dabei keine Rolle spiele. Entscheidend sei vielmehr, dass das Kind in einem liebevollen und wertschätzenden Umfeld gross werden könne – und ein solches könnten auch gleichgeschlechtliche Eltern bieten.

Das aktuelle Gesetz bedeutet noch nicht komplette Gleichstellung

Auch wenn das Gesetz zur «Ehe für alle» im Herbst angenommen wird, wäre damit das Thema noch nicht abgeschlossen. Denn in der aktuellen Vorlage ausgeklammert sind Regelungen zur erleichterten Einbürgerung von Partner_innen und der Hinterlassenenrente. Somit lässt sich zusammenfassend sagen: Das neue Gesetz wäre ein Zeichen der Anerkennung an die homosexuellen Paare, das in den Augen vieler schon längst überfällig ist, aber eine komplette Gleichstellung wäre damit noch nicht erreicht. Ob die Öffnung der Ehe als ein nächster Schritt jedoch überhaupt erfolgt – darüber hat in letzter Instanz das Stimmvolk im Herbst dieses Jahres zu entscheiden.

 

Erstellt von Ann-Kathrin Amstutz