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30. Mai 2023

Änderung des Covid-19-Gesetzes

Am 18. Juni stimmt die Schweiz über eine Änderung des Covid-19-Gesetzes ab. Moment, hatten wir das nicht schon mal? Wieso das Covid-Gesetz nun zum dritten Mal an die Urne kommt und worum es diesmal geht, fasst Discuss it für dich zusammen.

Es ist zunächst ein Déjà-vu: Schon zweimal hat die Schweizer Stimmbevölkerung über das Covid-19-Gesetz abgestimmt und Ja gesagt. Das war im Jahr 2021, als die Pandemie noch in vollem Gange war. Doch nun, da Corona nicht mehr das alles bestimmende Thema ist, kommt das Covid-19-Gesetz noch ein drittes Mal an die Urne. Das massnahmenkritische Komitee «Massnahmen? Nein Danke» hat nämlich das Referendum gegen eine neue Änderung des Covid-Gesetzes ergriffen, die sonst per Dezember 2022 in Kraft getreten wäre.

Worum geht es in der Vorlage?

Seit über einem Jahr sind die national gültigen Coronamassnahmen in der Schweiz aufgehoben. Laut Fachpersonen und dem Abstimmungsbüchlein hat sich die Pandemie zwar stark abgeschwächt, doch das Virus bleibt unberechenbar. Es sei nicht ausgeschlossen, dass neue und gefährliche Varianten entstehen. Deshalb will das Parlament die rechtliche Grundlage für Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängern.

Konkret würde der Bund damit die gesetzliche Grundlage erhalten, um weiterhin Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen zu importieren, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Der Bund könnte weiterhin ein Covid-Zertifikat ausstellen – besonders, falls dies für Auslandreisen wieder nötig wäre. Bei Bedarf könnte er auch die aktuell deaktivierte SwissCovid-App wieder einsetzen. Sollte es erneut zu Grenzschliessungen kommen, müsste der Bund dafür sorgen, dass Grenzgänger:innen weiterhin einreisen können. Zudem könnte er die Arbeitgebenden verpflichten, besonders gefährdete Personen zu schützen und wieder Homeoffice zu verordnen. 

Was würde sich mit der Vorlage ändern?

Die oben genannten Bestimmungen gelten bis Mitte Dezember 2023. Wird das Gesetz angenommen, verlängert sich deren Gültigkeit um sechs Monate bis Mitte 2024. Wird es abgelehnt, laufen die Bestimmungen im Dezember aus.

Was sagen die Befürworter:innen?

Die Befürwortenden argumentieren, das Covid-19-Gesetz habe die rechtliche Grundlage geschaffen, um während der Pandemie rasch zu handeln und das Virus gezielt einzudämmen. Es gehe um den Schutz von gefährdeten Personen und dem Gesundheitssystem. Aktuell würden die Massnahmen kaum angewendet. Es gehe also nicht darum, Massnahmen aufrecht zu erhalten. Es sei aber wichtig, dass die Instrumente im Notfall schnell eingesetzt werden könnten, da die weitere Entwicklung der Pandemie unberechenbar sei. Laut der Pro-Seite hat sich das Covid-Gesetz bewährt und ist zudem demokratisch breit abgestützt. Eine Mehrheit der Parteien von SP, Grünen, Mitte, GLP und FDP unterstützen das Gesetz.

Was sagen die Gegner:innen?

Für das Referendumskomitee ist die Verlängerung des Covid-Gesetztes nutzlos und schädlich. Der Bund habe alle Einschränkungen beendet. Die Massnahmen hätten sich zudem nicht bewährt und der Bevölkerung nicht den versprochenen Schutz gewährt. Das Gesetz ermögliche es, jederzeit wieder diskriminierende Massnahmen einzuführen, und gebe dem Bundesrat eine übermässige Machtfülle. Mit einem Nein könne man die Spaltung der Gesellschaft überwinden und zur Normalität zurückkehren. Das Referendumskomitee besteht hauptsächlich aus den massnahmenkritischen Vereinen «Mass-Voll» und «Freunde der Verfassung». Aber auch viele Politiker:innen der SVP und einzelne aus der FDP sind gegen das Gesetz.

Was empfehlen Bundesrat und Parlament?

Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja zum Covid-Gesetz. Im Nationalrat wurde die Vorlage mit 140 Ja-Stimmen zu 50 Nein-Stimmen (bei 6 Enthaltungen) angenommen. Im Ständerat sogar mit 39 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme (bei 4 Enthaltungen).

Und was denkst du: Soll der Bund die Möglichkeit behalten, im Notfall wieder Coronamassnahmen erlassen zu können? Oder braucht es das nicht mehr? Schreib es uns in die Kommentare und stimme am 18. Juni ab!

Erstellt von Ann-Kathrin Amstutz